Neuer Rechtsrahmen für Tierarzneimittel ab 28.01.2022

Die neue EU-Tierarzneimittelverordnung ist zusammen mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz ab dem 28. Januar 2022 anzuwenden. Der neue Rechtsrahmen wird nicht nur für die pharmazeutische Industrie und die zuständigen Behörden, sondern auch für Tierärzte und Tierhaltende Veränderungen mit sich bringen – wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mitteilt.

Quelle: IDW