Nach Verfassungsgerichtsurteil: IÖW empfiehlt, Anwohner und standortnahe Gemeinden mehr an Energiewende zu beteiligen

► Verpflichtende Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern ist verfassungsgemäß
► IÖW empfiehlt: auch andere Bundesländer und der Bund sollten Beteiligungsregelungen schaffen, um die Energiewende zu beschleunigen
► Finanzielle Beteiligung muss Teil einer Gesamtstrategie für Förderung einer regional geprägten Energiewende werden

Quelle: IDW